Die Wärmepumpen-Förderung bleibt auch 2026 ein wichtiges Thema für Eigentümerinnen, Eigentümer und Gewerbekunden. Gleichzeitig ändern sich ab dem 21.07.2026 wichtige Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.

Für alle, die über den Einbau einer Wärmepumpe nachdenken, ist jetzt vor allem eine Botschaft entscheidend:

Frühzeitiges Handeln kann sich lohnen.

Denn bestimmte Förderbestandteile und Förderhöchstbeträge werden angepasst oder ab 2027 schrittweise reduziert. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte daher nicht zu lange warten, sondern rechtzeitig prüfen lassen, welche Förderung aktuell möglich ist und welche Fristen beachtet werden müssen.

Was ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung 2026?

Ab dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung. Davon betroffen sind unter anderem Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme.

Die gute Nachricht:
Die Wärmepumpe bleibt weiterhin förderfähig.

Die Grundförderung beträgt auch künftig 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Damit bleibt der Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe weiterhin attraktiv.

Allerdings ändern sich einzelne Rahmenbedingungen. Dazu gehören unter anderem angepasste Förderhöchstbeträge, der Wegfall bestimmter Boni sowie schrittweise Reduzierungen ab dem Jahr 2027.

Warum ist jetzt schnelles Handeln sinnvoll?

Wer eine Wärmepumpe plant, sollte die neuen Förderbedingungen nicht einfach abwarten. Denn der Zeitpunkt der Antragstellung und die Planung des Vorhabens können Einfluss darauf haben, welche Förderkonditionen möglich sind.

Besonders wichtig ist:
Ab 2027 sollen bestimmte Förderbestandteile und Förderhöchstbeträge halbjährlich reduziert werden.

Das bedeutet: Wer frühzeitig handelt, kann unter Umständen bessere Förderbedingungen nutzen als zu einem späteren Zeitpunkt.

Natürlich hängt die konkrete Förderung immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Gebäude, Eigentumsverhältnisse, Einkommen, vorhandene Heizung, geplante Wärmepumpe und die Einhaltung der technischen Fördervoraussetzungen.

Genau deshalb ist eine frühzeitige Beratung so wichtig.

Grundförderung bleibt bei 30 %

Die Grundförderung bleibt auch nach der Anpassung erhalten. Für förderfähige Heizsysteme wie Wärmepumpen beträgt sie weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Das ist ein wichtiger Punkt für Eigentümerinnen und Eigentümer, denn die Förderung wird nicht vollständig gestrichen. Eine Wärmepumpe bleibt auch weiterhin ein förderfähiges und zukunftsorientiertes Heizsystem.

Trotzdem können sich die maximal möglichen Zuschüsse verändern, weil weitere Förderbestandteile angepasst werden.

Förderhöchstbetrag für Wohngebäude wird angepasst

Für Wohngebäude wird der Förderhöchstbetrag angepasst.

Künftig gelten folgende Förderhöchstbeträge:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit

  • 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit

  • 8.000 € für jede weitere Wohneinheit

Besonders wichtig:
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll ab dem 01.02.2027 erstmals sinken und danach halbjährlich weiter reduziert werden.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer seine Wärmepumpe früher plant, kann möglicherweise von besseren Förderhöchstbeträgen profitieren als bei einer späteren Umsetzung.

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen

Zwei bisher relevante Förderbestandteile entfallen ab dem 21.07.2026:

  • der Effizienzbonus

  • der Emissionsminderungszuschlag

Gerade bei Wärmepumpen konnte der Effizienzbonus bisher eine Rolle spielen. Durch den Wegfall dieser Boni kann sich die mögliche Gesamtförderung verändern.

Für Kundinnen und Kunden ist deshalb wichtig: Die Förderung bleibt zwar bestehen, aber die Zusammensetzung verändert sich. Wer wissen möchte, welche Förderung im eigenen Fall möglich ist, sollte das Vorhaben individuell prüfen lassen.

Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen. Er ist besonders für selbstnutzende Eigentümer interessant, die eine alte fossile Heizung austauschen möchten.

Ab dem 21.07.2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Wichtig ist aber:
Ab dem 01.02.2027 soll dieser Bonus halbjährlich weiter sinken.

Damit wird der Faktor Zeit besonders relevant. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob der Klimageschwindigkeitsbonus im eigenen Fall möglich ist und welche Fristen gelten.

Einkommensbonus wird neu gestaffelt

Auch der Einkommensbonus wird angepasst. Er richtet sich künftig stärker nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gelten künftig folgende Stufen:

  • 40 % Einkommensbonus bei Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €

  • 30 % Einkommensbonus bei Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €

  • 10 % Einkommensbonus bei Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €

Zusätzlich werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt berücksichtigt. Dabei wird ein Familienzuschlag von 10.000 € auf das anzusetzende Haushaltsjahreseinkommen angewendet.

Das kann dazu führen, dass Familien in eine bessere Bonusstufe fallen.

Auch hier gilt: Ob ein Einkommensbonus möglich ist, hängt vom individuellen Fall ab und sollte vor Antragstellung geprüft werden.

Wertschöpfungsbonus ab 2027 geplant

Im ersten Quartal 2027 soll außerdem ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.

Nach den aktuell veröffentlichten Eckpunkten soll die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, auf 15 % sinken.

Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, sollen gleichzeitig einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten.

Für zukünftige Planungen kann daher auch die Auswahl des passenden Wärmepumpensystems eine wichtige Rolle spielen.

Was gilt bei bereits vorhandener BzA?

Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, hat, sollte die aktuellen Fristen dringend beachten.

Laut KfW können Kundinnen und Kunden mit gültiger BzA noch bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Förderbedingungen stellen.

Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.

Für alle, die noch keine gültige BzA haben, gelten ab dem 21.07.2026 die neuen Förderbedingungen.

Auch für Gewerbe und Nichtwohngebäude relevant

Die Änderungen betreffen nicht nur private Wohngebäude. Auch für Nichtwohngebäude und gewerbliche Immobilien ändern sich die Förderbedingungen.

Das kann zum Beispiel relevant sein für:

  • Bürogebäude

  • Praxen

  • Kanzleien

  • Gewerbeflächen

  • kleine Betriebe

  • gemischt genutzte Immobilien

  • sonstige Nichtwohngebäude

Auch bei Nichtwohngebäuden werden Förderhöchstbeträge angepasst und ab 2027 schrittweise reduziert. Deshalb sollten auch Gewerbekunden frühzeitig prüfen lassen, welche Förderung für ihr Objekt infrage kommt.

Warum eine Wärmepumpe weiterhin sinnvoll sein kann

Trotz der Änderungen bleibt die Wärmepumpe eine moderne und zukunftsorientierte Heizlösung.

Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser und machen diese für das Gebäude nutzbar. Dadurch können sie eine effiziente Alternative zu fossilen Heizsystemen sein.

Besonders interessant wird eine Wärmepumpe, wenn sie mit weiteren Komponenten kombiniert wird, zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage. Dann kann ein Teil des benötigten Stroms vom eigenen Dach kommen.

Eine gut geplante Wärmepumpe kann helfen, das Gebäude moderner aufzustellen, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und langfristig effizient zu heizen.

Warum die richtige Planung entscheidend ist

Bei einer Wärmepumpe geht es nicht nur um die Förderung. Entscheidend ist auch, dass die Technik zum Gebäude passt.

Vor der Umsetzung sollten unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Wärmepumpe passt zum Gebäude?

  • Wie hoch ist der Wärmebedarf?

  • Ist das bestehende Heizsystem geeignet?

  • Müssen Heizflächen angepasst werden?

  • Gibt es bereits eine Photovoltaikanlage?

  • Welche Förderbedingungen gelten aktuell?

  • Welche Fristen müssen eingehalten werden?

  • Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Wann sollte das Vorhaben umgesetzt werden?

Eine fachgerechte Planung sorgt dafür, dass Wärmepumpe, Gebäude und Nutzung zusammenpassen.

Frühzeitig handeln und Förderung prüfen lassen

Die aktuellen Änderungen zeigen deutlich: Wer eine Wärmepumpe plant, sollte das Thema nicht zu lange aufschieben.

Die Förderung bleibt zwar bestehen, aber bestimmte Förderbestandteile werden angepasst, einzelne Boni entfallen und ab 2027 sollen weitere Reduzierungen erfolgen.

Deshalb kann es sich lohnen, frühzeitig aktiv zu werden.

Wer rechtzeitig plant, kann prüfen lassen:

  • welche Wärmepumpe technisch sinnvoll ist,

  • welche Förderung aktuell möglich ist,

  • welche Fristen gelten,

  • welche Unterlagen benötigt werden,

  • und ob eine zeitnahe Umsetzung sinnvoll ist.

Fazit: Wer früh handelt, kann bessere Förderchancen nutzen

Die Wärmepumpen-Förderung bleibt auch 2026 bestehen. Gleichzeitig ändern sich ab dem 21.07.2026 wichtige Bedingungen.

Die Grundförderung bleibt bei 30 %, aber Förderhöchstbeträge werden angepasst, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen und bestimmte Förderbestandteile sollen ab 2027 halbjährlich reduziert werden.

Die wichtigste Botschaft lautet daher:

Wer eine Wärmepumpe plant, sollte jetzt handeln und die individuelle Förderung prüfen lassen.

So lassen sich wichtige Fristen berücksichtigen und die bestmöglichen Konditionen für das eigene Vorhaben rechtzeitig prüfen.

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Stand: 10.07.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine verbindliche Förderberatung. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen der KfW sowie eine individuelle Förderprüfung.